Heilige Schrift – Bitte/Antrag um „Heilung“

Jesus blieb stehen und sagte: Ruft ihn her! Sie riefen den Blinden und sagten zu ihm: Hab nur Mut, steh auf, er ruft dich.
Da warf er seinen Mantel weg, sprang auf und lief auf Jesus zu.
Und Jesus fragte ihn: Was willst du, dass ich dir tue? Der Blinde antwortete: Rabbuni, ich möchte sehen können.
Da sagte Jesus zu ihm: Geh!
(Mk, 10, 49-52)

 

Formular eines Förder-Antrages (Screenshot)

Am 15. Mai 1891, also vor fast genau 135 Jahren, hat Papst Leo XIII. mit der Enzyklika „Rerum novarum“ quasi die katholischen Soziallehre begründet.

Letztlich kann man diese Lehre in fünf Punkten kurz beschreiben:

1. Soziale Gerechtigkeit gehört zum Zentralthema christlichen Handelns.

2. Der Staat ist notwendig, um diese soziale Frage zu lösen

3. Subsidiarität bleibt Grundprinzip. Finanzielle Probleme werden nicht nur für Betroffene gelöst, sondern mit ihnen – Grundprinzip bundesdeutscher Förder-Politik

4. ⁠Die Kirche muss sich in die Gesellschaft einmischen.

5. Die Armen darf man keinesfalls aus dem Blick verlieren.

(Vgl. Zeitschrift CHRIST IN DER GEGENWART, „Als die soziale Frage zur christlichen wurde“, Ursula Nothelle-Wildfeuer, Nr. 20, v. 17. Mai 2026, S.3)

Warum zitiere ich das alles?
Ja, weil ich mich beim „Subsidiaritätsprinzip“ besonders an eine Frage dieses Jesus von Nazaret erinnerte:
„Was willst du, das ich dir tue?“ (Mk 10, 51)

Diese Frage an den blinden Bartimäus in Jericho ist quasi die Fragen nach dem Förderantrag. Dieser Blinde soll benennen, was er will.

Und dann soll er aber nach der „Förderung“ wieder selbst aktiv werden.

Deshalb sagt dieser Jesus von Nazareth: „Geh“ (Mk 10, 52)